Deutsche und österreichische Taxifahrer sollen künftig keine Reisenden vom Flughafen Zürich mehr abholen dürfen. In Baden-Württemberg wurde erste Kritik an dem Verbot laut.
Ein Verbot für deutsche und österreichische Taxifahrer, Reisende vom Zürcher Flughafen abzuholen, sorgt in Baden-Württemberg für Unmut. Das Verbot basiert auf einem Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahr 1953, das jedoch am Flughafen Zürich-Kloten nie durchgesetzt wurde.
Auf Anweisung des Schweizer Verkehrsministeriums müssten Verstöße ab Januar 2011 geahndet werden, hat die Stadt Kloten nun erklärt. Hintergrund ist offenbar eine Petition von Schweizer Taxifahrern, die die Durchsetzung des Abkommens fordern.
Mit Unverständnis reagierten am Donnerstag die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, der Taxiverband Baden-Württemberg und der Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden auf das Verbot, das auch Transporte auf Bestellung einschließt.
Laut dem Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden erhielten süddeutsche Taxiunternehmen mit einer Parkbewilligung vom Flughafen Zürich-Kloten ein Schreiben, in dem sie aufgefordert wurden, die Bewilligung abzugeben.
Das Abkommen sei so nie praktiziert worden, unterstrich der Geschäftsführer des südbadischen Verbands, Bernd Klug. Es sei beidseitig so ausgelegt worden, dass Bestellungen durch Fahrgäste für beide Seiten weiter möglich gewesen seien. «Warum das Verbot zu diesem Zeitpunkt kommt, ist uns unverständlich», sagte er.
Nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Claudius Marx, ist es «rechtlich zweifelhaft» und «politisch fragwürdig», ein solches Verbot durchzusetzen, wenn es zuvor über ein halbes Jahrhundert nicht praktiziert worden sei.
Das baden-württembergische Verkehrsministerium erklärte auf ddp-Anfrage, sich nicht einmischen zu wollen.
Von: Airliners.de