Results 1 to 4 of 4

Thread: Lufträume in der Schweiz und Flugobjekte

  1. #1
    vACC-Controller
    vACC-Pilot
    Sascha Stoll (1056364)'s Avatar
    Join Date
    05.03.2009
    Location
    Winterthur
    Posts
    269
    Thanks Thanks Given 
    207
    Thanks Thanks Received 
    343
    Thanked in
    150 Posts

    Default Lufträume in der Schweiz und Flugobjekte

    Hallo zusammen

    Ich hätte da eine Frage, soviel ich weiss gilt in der Schweiz ja die Regel dass Ortschaften mit 1000ft überflogen werden müssen. Wäre es jetzt also erlaubt ferngesteuerte Flugobjekte bis zu dieser Höhe aufsteigen zu lassen? Wie sieht es in CTRs aus? Bülach liegt ja in der CTR1 von Zürich.

    Dankeschön für eure Antworten.

  2. #2
    vACC-Staff
    vACC-Examiner
    vACC-Mentor
    vACC-Controller
    vACC-Pilot
    Mike Welten (971511)'s Avatar
    Join Date
    24.11.2008
    Location
    E of LSME
    Posts
    2.296
    Thanks Thanks Given 
    2.034
    Thanks Thanks Received 
    4.103
    Thanked in
    1.475 Posts

    Default

    Hoi Sascha
    Unter http://www.mbg-pizsol.ch/Tips/Divers...weiz040604.pdf findest du ein paar Infos.

    Gemäss diesem Doc darfst du innerhalb der CTR max. 150m hoch fliegen sofern du mind. 5km vom Flugplatz entfernt bist.

    Gruss

    Edit: Ist auf dem Stand 2004, evtl. hat zB. HP neuere Infos
    Last edited by Mike Welten (971511); 20.09.2009 at 18:35.
    Mike Welten
    Leader Technology Department. vACC Switzerland

    The engine is the heart of an aeroplane, but the pilot is its soul.

  3. Danksagungen

    Sascha Stoll (20.09.2009)

  4. #3
    vACC-Controller
    vACC-Pilot
    Sascha Stoll (1056364)'s Avatar
    Join Date
    05.03.2009
    Location
    Winterthur
    Posts
    269
    Thanks Thanks Given 
    207
    Thanks Thanks Received 
    343
    Thanked in
    150 Posts

    Default

    Soo, habe mittlerweile ein paar Infos vom SMV/FSAM, wonach gestützt auf Artikel 57 des Luftfahrtgesetzes folgendes gelten würde:

    Art. 17 Einschränkungen für Modelluftfahrzeuge

    Der Betrieb von unbemannten Modelluftfahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg ist untersagt:

    a. in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes.
    b. in Kontrollzonen (CTR), sofern dabei eine Höhe von 150 m über Grund überstiegen wird.

  5. #4
    vACC-Controller
    vACC-Pilot

    Join Date
    05.03.2009
    Location
    Schöfflisdorf
    Posts
    240
    Thanks Thanks Given 
    343
    Thanks Thanks Received 
    182
    Thanked in
    111 Posts

    Default

    Soweit die Theorie

    Zum Glück ist ein Höhenmesser in einem Modellflugzeug nicht vorgeschrieben, also gelten die 150m nach Auge

    Ich fliege in Dielsdorf, unsere nächstgelegene Nachbar-Modellgruppe ist in Niederhasli, genau in der Abflugschneise der 28.
    Niederhasli hat die 150m-Auflage, wir anscheinend nicht (haben schon darüber diskutiert.)
    Ich habe diesbezüglich schon mit einem Towerlotsen gesprochen. Er meint, da können sie gar nicht viel machen, so lange der Flugbetrieb nicht direkt gestört wird (z.B. Modellflugzeuge oder Ballone direkt am Zaun am Ende der Runway).

    Jedenfalls halte ich nicht allzuviel von der 150m Regel, da dies vom Boden gar nicht oder nur schwer abzuschätzen ist.
    Ich plädiere viel mehr auf "good airmenship (oder airmanship?)", also Rücksicht gegenüber anderen. Meistens müssen wir nur auf Vögel und andere Modellflugzeuge Rücksicht nehmen, jedoch kommt hin und wieder ein Heli im Tiefflug. Es versteht sich von selbst, dass dann ein grösst möglicher Abstand zum Luftfahrzeug eingenommen wird.

    my 2 Räppli
    Last edited by Pascal Wenker (930557); 21.09.2009 at 18:41.

  6. Danksagungen

    Pascal Pulver (21.09.2009), Sascha Stoll (21.09.2009)

Posting Permissions

  • You may not post new threads
  • You may not post replies
  • You may not post attachments
  • You may not edit your posts
  •